Einführung in Datenschutzbestimmungen für schweizerische Pensionskassen

Am 1. September 2023 trat das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Besonders betroffen: Pensionskassen, die täglich sensible Daten ihrer Versicherten verwalten. Doch wie können sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und personenbezogene Daten effektiv schützen?

Die wichtigsten Maßnahmen :

    • Datenschutzberater benennen: Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und als Ansprechpartner für Datenschutzfragen ;
    • Transparenz schaffen: Versicherte klar über die Datenverarbeitung und ihre Rechte (z. B. Auskunft, Löschung) informieren
    • Sicherheitsmaßnahmen umsetzen: Von Datenverschlüsselung bis zu regelmäßigen Audits – der Schutz sensibler Informationen hat Priorität
    • Bearbeitungstätigkeiten dokumentieren: Alle Datenprozesse müssen lückenlos erfasst sein
    • Mitarbeitende schulen: Regelmäßige Trainings fördern ein datenschutzkonformes Handeln
    • Meldepflichten beachten: Datenschutzverletzungen mit hohem Risiko müssen gemeldet, Betroffene informiert werden
    • Datenschutz-Folgenabschätzungen: Risiken bewerten und minimieren. 

Warum das wichtig ist: Neben rechtlichen Anforderungen stärkt der Schutz von Daten das Vertrauen der Versicherten.

 

Weitere Informationen findet Ihr unter: Externe Datenschutzberater für Pensionskassen