Unsere Datenschutz Dienstleistung für Unternehmen in der Schweiz

Die OBSECOM GmbH bietet Datenschutz Dienstleistung für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz an.

Datenschutzberater Schweiz

Datenschutzberater für Schweizer Unternehmen

Mit der Modernisierung des Bundesgesetzes über den Datenschutz passt die Schweiz den Datenschutz auf veränderte Verhältnisse an. Schweizer Unternehmen müssen sich jetzt vorbereiten und bei Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten. Die OBSECOM GmbH unterstützt mit ihrer Datenschutz Dienstleistung Schweizer Unternehmen als Datenschutzberater bei der Einhaltung der neuen Vorgaben.

Datenschutzberater Schweiz

Schweiz-Vertreter nach Art. 14 revDSG

Nach Art. 14 revDSG muss ein nicht in der Schweiz niedergelassenes Unternehmen einen Schweiz-Vertreter benennen, wenn Personendaten von Betroffenen in der Schweiz im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und Dienstleistungen oder für umfangreiche oder risikoreiche Zwecke bearbeiten werden.  Mehr über Schweiz-Vertreter nach Art. 14 revDSG erfahren

Datenschutzberater Schweiz

Datenschutz-Management mit der OBSECOM Plattform

Die OBSECOM Plattform ist eine leistungsfähige Datenschutz-Management Software, die Unternehmen bei der Erstellung und Pflege ihrer Datenschutz-Dokumentationen unterstützt. Mit zahlreichen Assistenten, Vorlagen und Workflows wird die Erstellung von Dokumenten deutlich erleichtert. Die Plattform erfüllt alle Nachweispflichten des revDSG auf unkomplizierte Weise und sorgt dafür, dass Unternehmen jederzeit über eine vollständige Dokumentation verfügen. Durch die Nutzung der OBSECOM Plattform können Unternehmen sicherstellen, dass sie den Anforderungen des revDSG und anderer Datenschutz-Richtlinien entsprechen.

Unsere Leistungen

Die laufende Betreuung im Rahmen unserer Datenschutz Dienstleistung erfolgt überwiegend computerunterstützt über die OBSECOM-Plattform, auf die Ihre zuständigen Mitarbeiter Zugriff haben. Die Plattform bietet z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Dokumentation zu technischen und organisatorischen Massnahmen;
  • Erfassen vertraglicher Regelungen zu Auftragsbearbeitung;
  • Erstellen der Verzeichnisse der Bearbeitungstätigkeiten;
  • Vorlagen zur Erstellung von Datenschutzerklärungen und Beantwortung von Anfragen;
  • Einreichen von Informationen zur Prüfung und Freigabe durch den Datenschutzberater;
  • Protokollieren von Datenschutzverletzungen;
  • Vorlagen und Checklisten für datenschutzrelevante Themen;
  • Aufgabenverwaltung mit Erinnerung zur Überprüfung erforderlicher Massnahmen;
  • Prozesse zur Datenschutz-Folgenabschätzung und Risikoanalyse;
  • Ablage eigener Dokumente (Verträge, Erklärungen etc.) in einer Dokumentenbibliothek;
  • Schulungsunterlagen und – videos für Mitarbeiter